Woher wir das wissen · Geburt

Maria Catharina Gerweck · 08.12.1758

Bewertung ausstehend Rekonstruktion

Schlussfolgerung

Datum aus der aktuellen Arbeitsrekonstruktion. Der Primäreintrag ist nicht geprüft.

Entscheidung: Seitenzweig Franz Gerweck 1756 und Objekte in Neibsheim · 2026-09-11

Nachweise · 1

Fehlende Dokumente

  • Primäreintrag zur Geburt von Maria Catharina Gessler.

Widersprüche und offene Fragen

Abgleich der Kinder von Franz 1756 mit dem Pass Nr. 656

offen genealogische Prüfung erforderlich

Die Arbeitsrekonstruktion führt dreizehn Kinder der Jahre 1782–1807 auf. Der Pass Nr. 656 von 1809 nennt vier: Catherine 20, Madeleine 18, Jean 13, Joseph etwa 12. Arbeitszuordnung: Catherine → Maria Catharina um 1787, Madeleine → Maria Magdalena 22.01.1791, Jean → Joannes 06.02.1795, Joseph → Franz Joseph um 1797. In einer späteren Familienaufzählung erscheint dieselbe Gruppe als Katharina, Magdalena, Johann, Franz. In Grodno am 23.08.1809 und bei der Abreise am 02.10.1809 ist die Witwe Katharina mit den Kindern Johann 15, Franz 12, Katharina 22 und Magdalena 18 verzeichnet: Johann und Katharina sind zwei Jahre älter als im Pass, und der jüngste Sohn heißt Franz statt Joseph.

Aktuelle Einschätzung

Eigene Karten für die Passkinder werden nicht angelegt: der Pass ist den rekonstruierten Kindern als Nachweis beigegeben. Was bewiesen ist und was nicht, wird getrennt geführt. Durch die Dokumente bewiesen (Stufe 2): Franz Gerweck (1756) und seine Frau Katharina hatten im auswandernden Haushalt die Kinder Catherine 20, Madeleine 18, Jean 13 und einen jüngsten Jungen von etwa 12 Jahren, und die Einträge von 1809 bestätigen die Familiengruppe der Witwe. Nicht bewiesen: dass das Kind des Passes genau diese unsere rekonstruierte Karte ist. Entscheidung des Main GEO Chat vom 17.09.2026: bei Katharina (um 1787), Magdalena (um 1791) und Johann (um 1795) wird diese Identifizierung auf Stufe 3 gehoben – wahrscheinlich, aber nicht „genau diese Karte“, weil Geburts- oder Taufeinträge fehlen, die die Karte mit einem Kind der Familie Nr. 656 verbinden. Beim jüngsten Jungen bleibt sie wegen des Namenswiderspruchs auf Stufe 4. Deshalb werden den Kindern die Übersiedlungsereignisse vom 23.08.1809 und 02.10.1809 nicht persönlich zugeschrieben: die Dokumente selbst haben Stufe 2, die Identifizierung der Person aber Stufe 3, und ein Ereignis der Stufe 2 kommt durch eine Identifizierung der Stufe 3 nicht hindurch; beide Ereignisse bleiben bei der Mutter Katharina. In den Katalog Personen / Familien werden die Kinder erst übernommen, wenn ein Primäreintrag aus Neibsheim oder ein anderes Dokument die Identifizierung auf Stufe 2 oder 1 hebt; in der Forschung ist die Verbindung mit Stufe 3 sichtbar.

Was benötigt wird

Originale der Taufeinträge der vier Kinder in den Kirchenbüchern von Neibsheim.

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