Woher wir das wissen · Umsiedlung

Maria Catharina Gerweck · Abreise aus Grodno nach Jekaterinoslaw, Eintrag Nr. 19

L2 Stark durch Archiv belegt angenommen
Umsiedlung Maria Catharina Gerweck Abreise aus Grodno nach Jekaterinoslaw, Eintrag Nr. 19 02.10.1809 GrodnoJekaterinoslaw L2Stark durch Archiv belegt

Schlussfolgerung

Dieselbe Witwenfamilie: Katharina Gerweck, 50 Jahre, aus Nebsheim. Kinder im Eintrag: Johann (15), Franz (12), Katharina (22), Magdalena (18). Ihre Zuordnung zu den Kindern der Rekonstruktion bleibt ein Arbeitsstand.

Entscheidung: GRHS: russische Linie, Franz 1756 und Melchior · 2026-09-12

Nachweise · 1

Bestätigt

Katharina Gerweck · Abreise aus Grodno nach Jekaterinoslaw, 02.10.1809

RGIA / GRHS · Nr. 19 · Transkription / Publikation
Grodno, 02.10.1809, Eintrag Nr. 19: Katharina Gerweck, 50, Catholic, Nebsheim; dieselben vier Kinder; Ziel Jekaterinoslaw.

Die archivgebundene GRHS-Transkription nennt dies ausdrücklich; das Original liegt nicht vor.

Fehlende Dokumente

  • Originalseite (Arbeitsziel RGIA Bestand 383-29-317).

Widersprüche und offene Fragen

Das jüngste Kind der Familie Nr. 656: Joseph oder Franz, Identifizierung ungeklärt

offen

Drei Zeilen über denselben jüngsten Jungen der Familie Nr. 656. Passliste von 1809, Nr. 656: „Joseph“, etwa 12 Jahre. Grodno, Grenzübertritt am 23.08.1809, Eintrag Nr. 82: „Franz“, 12 Jahre. Abreise aus Grodno nach Jekaterinoslaw am 02.10.1809, Eintrag Nr. 19: „Franz“, 12 Jahre.

Aktuelle Einschätzung

Ungeklärt, ein Forschungsfall und nicht zwei Kinder: ein Junge von etwa 12 Jahren in der auswandernden Familie Nr. 656, „Joseph“ in der Transkription des Passes und „Franz“ in zwei späteren Übersiedlungslisten. Dass ein solches Kind zur Familiengruppe gehörte, ist durch die Dokumente bewiesen (Stufe 2); dass es die rekonstruierte Karte von etwa 1797 ist, hat Stufe 4. Aus dem Widerspruch wird kein zweites Kind abgeleitet, Joseph wird nicht in Franz umbenannt, die Schreibweise in den Transkriptionen der Quellen wird nicht geändert. „Franz Joseph“ wird nicht als feststehender zusammengesetzter Name geführt: einen Doppelnamen nennen die Quellen nicht, sie geben zwei konkurrierende Lesungen. Die Karte zeigt „Joseph / Franz Gerweck“; „Franz“ wird nicht als gewöhnliche Namensvariante geführt, beide Lesungen stehen als Schreibweisen der Quellen mit Verweis auf das Dokument. Die nächste Prüfung ist das Original des Passes Nr. 656.

Was benötigt wird

Original der Passliste von 1809, Nr. 656 (RGIA Bestand 383, Findbuch 29, Akte 302): die Lesung des Namens des jüngsten Jungen.

Abgleich der Kinder von Franz 1756 mit dem Pass Nr. 656

offen genealogische Prüfung erforderlich

Die Arbeitsrekonstruktion führt dreizehn Kinder der Jahre 1782–1807 auf. Der Pass Nr. 656 von 1809 nennt vier: Catherine 20, Madeleine 18, Jean 13, Joseph etwa 12. Arbeitszuordnung: Catherine → Maria Catharina um 1787, Madeleine → Maria Magdalena 22.01.1791, Jean → Joannes 06.02.1795, Joseph → Franz Joseph um 1797. In einer späteren Familienaufzählung erscheint dieselbe Gruppe als Katharina, Magdalena, Johann, Franz. In Grodno am 23.08.1809 und bei der Abreise am 02.10.1809 ist die Witwe Katharina mit den Kindern Johann 15, Franz 12, Katharina 22 und Magdalena 18 verzeichnet: Johann und Katharina sind zwei Jahre älter als im Pass, und der jüngste Sohn heißt Franz statt Joseph.

Aktuelle Einschätzung

Eigene Karten für die Passkinder werden nicht angelegt: der Pass ist den rekonstruierten Kindern als Nachweis beigegeben. Was bewiesen ist und was nicht, wird getrennt geführt. Durch die Dokumente bewiesen (Stufe 2): Franz Gerweck (1756) und seine Frau Katharina hatten im auswandernden Haushalt die Kinder Catherine 20, Madeleine 18, Jean 13 und einen jüngsten Jungen von etwa 12 Jahren, und die Einträge von 1809 bestätigen die Familiengruppe der Witwe. Nicht bewiesen: dass das Kind des Passes genau diese unsere rekonstruierte Karte ist. Entscheidung des Main GEO Chat vom 17.09.2026: bei Katharina (um 1787), Magdalena (um 1791) und Johann (um 1795) wird diese Identifizierung auf Stufe 3 gehoben – wahrscheinlich, aber nicht „genau diese Karte“, weil Geburts- oder Taufeinträge fehlen, die die Karte mit einem Kind der Familie Nr. 656 verbinden. Beim jüngsten Jungen bleibt sie wegen des Namenswiderspruchs auf Stufe 4. Deshalb werden den Kindern die Übersiedlungsereignisse vom 23.08.1809 und 02.10.1809 nicht persönlich zugeschrieben: die Dokumente selbst haben Stufe 2, die Identifizierung der Person aber Stufe 3, und ein Ereignis der Stufe 2 kommt durch eine Identifizierung der Stufe 3 nicht hindurch; beide Ereignisse bleiben bei der Mutter Katharina. In den Katalog Personen / Familien werden die Kinder erst übernommen, wenn ein Primäreintrag aus Neibsheim oder ein anderes Dokument die Identifizierung auf Stufe 2 oder 1 hebt; in der Forschung ist die Verbindung mit Stufe 3 sichtbar.

Was benötigt wird

Originale der Taufeinträge der vier Kinder in den Kirchenbüchern von Neibsheim.

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