Familienpass · Nr. 656, 1809
Passliste von 1809, Nr. 656: „Joseph“, etwa 12 Jahre.
Drei Einträge über denselben Jungen geben zwei verschiedene Lesungen des Namens; keine wird verworfen und keine zu einem Doppelnamen zusammengezogen.
Die Quellen lesen den Namen des jüngsten Jungen der Familie Nr. 656 verschieden: die Transkription des Passes „Joseph“, der Eintrag zum Grenzübertritt vom 23.08.1809 und der Eintrag zur Abreise aus Grodno vom 02.10.1809 „Franz“. Einen Doppelnamen nennt kein Dokument, deshalb wird „Franz Joseph“ nicht als feststehender zusammengesetzter Name geführt, es wird kein zweites Kind angelegt, und die Karte zeigt beide Lesungen. Es entscheidet das Original des Passes Nr. 656.
Entscheidung: Familie Nr. 656: die Kinder auf Stufe 3, das jüngste Kind mit ungeklärtem Namen · 2026-09-17
Passliste von 1809, Nr. 656: „Joseph“, etwa 12 Jahre.
Drei Einträge über denselben Jungen geben zwei verschiedene Lesungen des Namens; keine wird verworfen und keine zu einem Doppelnamen zusammengezogen.
Grodno, 23.08.1809, Eintrag Nr. 82: „Franz“, 12 Jahre.
Drei Einträge über denselben Jungen geben zwei verschiedene Lesungen des Namens; keine wird verworfen und keine zu einem Doppelnamen zusammengezogen.
Grodno, 02.10.1809, Eintrag Nr. 19: „Franz“, 12 Jahre.
Drei Einträge über denselben Jungen geben zwei verschiedene Lesungen des Namens; keine wird verworfen und keine zu einem Doppelnamen zusammengezogen.
Drei Zeilen über denselben jüngsten Jungen der Familie Nr. 656. Passliste von 1809, Nr. 656: „Joseph“, etwa 12 Jahre. Grodno, Grenzübertritt am 23.08.1809, Eintrag Nr. 82: „Franz“, 12 Jahre. Abreise aus Grodno nach Jekaterinoslaw am 02.10.1809, Eintrag Nr. 19: „Franz“, 12 Jahre.
Ungeklärt, ein Forschungsfall und nicht zwei Kinder: ein Junge von etwa 12 Jahren in der auswandernden Familie Nr. 656, „Joseph“ in der Transkription des Passes und „Franz“ in zwei späteren Übersiedlungslisten. Dass ein solches Kind zur Familiengruppe gehörte, ist durch die Dokumente bewiesen (Stufe 2); dass es die rekonstruierte Karte von etwa 1797 ist, hat Stufe 4. Aus dem Widerspruch wird kein zweites Kind abgeleitet, Joseph wird nicht in Franz umbenannt, die Schreibweise in den Transkriptionen der Quellen wird nicht geändert. „Franz Joseph“ wird nicht als feststehender zusammengesetzter Name geführt: einen Doppelnamen nennen die Quellen nicht, sie geben zwei konkurrierende Lesungen. Die Karte zeigt „Joseph / Franz Gerweck“; „Franz“ wird nicht als gewöhnliche Namensvariante geführt, beide Lesungen stehen als Schreibweisen der Quellen mit Verweis auf das Dokument. Die nächste Prüfung ist das Original des Passes Nr. 656.
Original der Passliste von 1809, Nr. 656 (RGIA Bestand 383, Findbuch 29, Akte 302): die Lesung des Namens des jüngsten Jungen.